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Kanzlei GOLDWACHT – Recht und Steuern

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Steuern stunden & in Raten zahlen.

Eine hohe Nachzahlung muss nicht Ihre Existenz gefährden. Wir beantragen Stundung, Ratenzahlung und Vollstreckungsaufschub und verhandeln eine tragfähige Lösung mit dem Finanzamt.

§ 222 AO Stundung Ratenzahlung Vollstreckung stoppen
Ihre Möglichkeiten

Wenn die Steuer nicht sofort zahlbar ist

Stundung (§ 222 AO)

Die Fälligkeit wird hinausgeschoben, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch nicht gefährdet ist.

Ratenzahlung

Statt einer Einmalzahlung vereinbaren wir eine tragfähige Ratenzahlung – abgestimmt auf Ihre Liquidität.

Vollstreckungsaufschub

Droht die Vollstreckung, beantragen wir einen Aufschub (§ 258 AO) und stoppen Kontopfändung & Co.

Erlass (§ 227 AO)

In Härtefällen kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden – wir prüfen, ob das für Sie in Betracht kommt.

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Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir prüfen Ihren Fall und melden uns zeitnah.

FAQ Stundung

Häufige Fragen

Wann sollte ich eine Stundung beantragen?

Möglichst bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Ein frühzeitiger Antrag verbessert regelmäßig die Erfolgsaussichten.

Was bedeutet „erhebliche Härte“?

Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn die sofortige Zahlung Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden oder Sie in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen würde.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt einer Stundung zustimmt?

Eine Stundung wird nicht automatisch bewilligt. Ob das Finanzamt zustimmt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und einer überzeugenden Begründung ab. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag mit den erforderlichen Nachweisen verbessert die Erfolgsaussichten.

Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt für eine Stundung?

In der Regel müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Kann das Finanzamt trotz eines Stundungsantrags vollstrecken?

Grundsätzlich ja. Deshalb sollte gleichzeitig geprüft werden, ob weitere Anträge erforderlich sind, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Kann ich eine Stundung auch beantragen, wenn ich die Steuerzahlung bereits nicht leisten konnte?

Ja. Auch nach Eintritt der Fälligkeit kann ein Stundungsantrag möglich sein. Wichtig ist, schnell zu handeln, um weitere Maßnahmen des Finanzamts zu vermeiden.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Stundung abgelehnt wird?

Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die Steuer grundsätzlich sofort fällig. Es sollte umgehend geprüft werden, welche Rechtsmittel oder alternativen Lösungen möglich sind.

Was passiert, wenn ich die gesamte Steuerschuld nicht auf einmal bezahlen kann?

Bleibt die Zahlung aus, können Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen folgen. Deshalb sollte frühzeitig eine Stundung beantragt werden.

Kann ich die Höhe der Raten selbst bestimmen?

Die Raten werden mit dem Finanzamt abgestimmt. Sie müssen realistisch sein und sich an Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.

Wie lange kann eine Stundung gewährt werden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Dauer richtet sich danach, wie lange die Zahlungsschwierigkeit besteht und wann mit einer Zahlung gerechnet werden kann.

Kann ich eine Ratenzahlung auch bei sehr hohen Steuerschulden erhalten?

Ja. Auch bei größeren Steuerschulden kann eine Ratenzahlung möglich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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