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Kanzlei GOLDWACHT – Recht und Steuern

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Krypto & Steuern: klare Regeln für die Blockchain.

Bitcoin verkauft, Staking-Rewards kassiert, NFTs geflippt? Wir bringen Ordnung in Ihre Wallets – von der lückenlosen Dokumentation bis zur Verteidigung, wenn das Finanzamt bereits fragt.

Haltefristen & Freigrenzen Alle Chains & Exchanges Auch bei FA-Anfragen
Unsere Leistungen

Vom ersten Trade bis zur Steuererklärung

Besteuerung privater Krypto-Transaktionen

Haltefristen, Freigrenzen, FIFO: Wir berechnen Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte korrekt – auch über mehrere Wallets und Börsen hinweg.

Gewerblicher Kryptohandel

Ab wann ist Trading gewerblich? Wir prüfen die Abgrenzung, gestalten die Struktur und übernehmen Buchhaltung und Erklärungen.

Staking, Mining & Lending

Rewards, Block-Belohnungen und Zinsen: Wir ordnen jede Ertragsart der richtigen Einkunftsart zu – inklusive der aktuellen Verwaltungsauffassung.

NFTs und Token

Kauf, Verkauf, Mint und Airdrops: Wir klären die steuerliche Behandlung von NFTs und Token – privat wie gewerblich.

Dokumentation & Steuererklärung

Wir erstellen eine finanzamtsfeste Dokumentation Ihrer Transaktionen und integrieren sie in Ihre Steuererklärung.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Auskunftsersuchen, Schätzung oder bereits ein Verfahren? Wir vertreten Sie – bis hin zur strafbefreienden Selbstanzeige.

Zur Selbstanzeige
Krypto-Steuerdokumentation
Warum jetzt handeln?

Das Finanzamt sieht mehr, als Sie denken.

Sammelauskunftsersuchen an Krypto-Börsen und internationale Meldestandards machen Transaktionen zunehmend transparent. Wer alte Gewinne nicht erklärt hat, sollte handeln, bevor Post kommt – danach ist der Weg zur Straffreiheit versperrt.

Krypto-Check anfragen
Strafbefreiend nacherklären

Selbstanzeige bei Krypto-Einkünften

Gewinne aus Bitcoin, Staking, NFTs & Co. in Vorjahren nicht angegeben? Eine rechtzeitige, vollständige Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken – solange die Tat noch nicht entdeckt ist.

Strafbefreiende Wirkung

Bei rechtzeitiger, vollständiger Nacherklärung bleiben Krypto-Altfälle straffrei (§ 371 AO).

Lückenlose Aufarbeitung

Wir rekonstruieren Ihre Transaktionen über alle Wallets und Börsen – finanzamtsfest.

Bevor die Börse meldet

Sammelauskünfte und internationale Meldstandards erhöhen das Entdeckungsrisiko. Wer zuerst handelt, sichert sich die Straffreiheit.

FAQ Krypto

Häufige Fragen

Muss ich Gewinne aus Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben?

Ja. Gewinne aus Kryptowährungen können steuerpflichtig sein und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies betrifft insbesondere Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sowie Einkünfte aus Aktivitäten wie Staking oder Mining.

Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

In Deutschland werden Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ eingestuft. Gewinne aus deren Verkauf unterliegen daher der Einkommensteuer, sofern die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt und der Gewinn die Freigrenze von 1.000 Euro (bis einschließlich 2022 i. H. v. 600 Euro) übersteigt.

Wann sind die aus der Kryptowährung erzielten Gewinne regelmäßig steuerfrei?

Wird die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, sind die erzielten Gewinne in der Regel steuerfrei. Es ist daher essenziell, jede Transaktion sorgfältig zu dokumentieren, um gegenüber dem Finanzamt den Nachweis über Haltedauer und Gewinnhöhe erbringen zu können.

Ist der Tausch von Bitcoin gegen andere Kryptowährungen steuerpflichtig?

Ja. Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere kann steuerlich wie ein Verkauf behandelt werden und einen steuerpflichtigen Vorgang auslösen.

Kann das Finanzamt Kryptowährungen nachverfolgen?

Ja. Krypto-Transaktionen können unter bestimmten Voraussetzungen nachvollzogen werden. Finanzämter können Informationen von Handelsplattformen anfordern, auf Daten aus internationalen Informationsaustauschverfahren zugreifen und Blockchain-Transaktionen auswerten.

Erfährt das Finanzamt durch meine Bank von meinen Krypto-Geschäften?

Ja, Bankbewegungen im Zusammenhang mit Krypto-Plattformen können steuerliche Prüfungen auslösen. Ein- und Auszahlungen zu Kryptobörsen können Hinweise auf entsprechende Aktivitäten geben.

Welche Nachweise benötigt das Finanzamt für Kryptowährungen?

Wichtig sind insbesondere Kauf- und Verkaufsnachweise, Wallet-Daten, Transaktionshistorien sowie Aufzeichnungen von Kryptobörsen.

Muss ich auch kleine Krypto-Transaktionen dokumentieren?

Ja. Für eine korrekte steuerliche Behandlung sollten sämtliche relevanten Transaktionen nachvollziehbar dokumentiert werden, insbesondere Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Einkünfte aus Krypto-Aktivitäten.

Kann das Finanzamt auch ältere Krypto-Geschäfte prüfen?

Ja. Je nach Sachverhalt können auch zurückliegende Jahre überprüft werden. Insbesondere bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung gelten verlängerte Verjährungsfristen.

Muss ich auch Verluste aus Kryptowährungen angeben?

Ja. Verluste können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden und sollten dokumentiert werden.

Muss ich auch Krypto-Gewinne versteuern, wenn ich das Geld nicht auf mein Bankkonto ausgezahlt habe?

Ja. Eine Auszahlung auf das Bankkonto ist nicht entscheidend. Bereits der Verkauf oder Tausch einer Kryptowährung kann steuerliche Folgen haben.

Was passiert, wenn das Finanzamt nicht erklärte Krypto-Gewinne entdeckt?

Das Finanzamt kann Steuern nachfordern. Zusätzlich können Zinsen und – je nach Umfang und Umständen – steuerstrafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung drohen.

Kann ich nicht erklärte Krypto-Gewinne nachträglich offenlegen?

Eine nachträgliche Korrektur kann möglich sein. Ob eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt, hängt insbesondere davon ab, ob die Finanzbehörden bereits Kenntnis von den Vorgängen haben.

Was passiert, wenn eine Kryptobörse nicht mehr erreichbar ist und ich keine Unterlagen habe?

Fehlende Unterlagen können die steuerliche Einordnung erschweren. Es sollten alle verfügbaren Nachweise gesammelt und gegebenenfalls alternative Dokumentationsmöglichkeiten geprüft werden.

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