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Kanzlei GOLDWACHT – Recht und Steuern

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Erben, Schenken & Steuern: Vermögen bleibt in der Familie.

Wer rechtzeitig gestaltet, spart Erbschaft- und Schenkungsteuer in erheblichem Umfang – ohne die eigene Versorgung zu gefährden. Wir berechnen, gestalten und setzen um: von der Erbschaftsteuererklärung bis zum Nachfolgekonzept.

Freibeträge optimal nutzen Testament & Erbvertrag Erbschaftsteuererklärung
Unser Angebot an Sie

Damit Sie Ihre Fragen zuverlässig und sicher beantworten können

Wie hoch wird die Steuerlast für meine Erben? Und wie lässt sie sich senken? Wir bieten Ihnen Folgendes an:

Steuerlast berechnen

Wir berechnen die voraussichtliche Steuerlast, die Sie und Ihre Erben nach heutiger Regelung zu erwarten haben – als belastbare Entscheidungsgrundlage.

Gestaltung aufzeigen

Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, mit denen Sie die Steuerbelastung erheblich reduzieren können.

Konzept erarbeiten

Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept, mit dem Sie durch steueroptimierte Nachfolgeregelungen die Steuerbelastung möglichst gering halten – ohne Ihre Versorgungssituation zu gefährden.

Ablauf der Beratung

Vier Schritte zu Ihrer steueroptimierten Nachfolge

Vermögensaufstellung

Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Vorlage für Ihre Vermögensaufstellung – die notwendige Grundlage für eine qualifizierte Beratung.

Steuerberechnung

Wir fertigen eine Berechnung der zu erwartenden Erbschaftsteuerbelastung bei Ihrer derzeitigen Nachfolgeregelung.

Beratungsgespräch

Wir besprechen Ihre derzeitigen Regelungen und deren steuerliche Konsequenzen, zeigen Gestaltungsalternativen auf und erarbeiten Ihr Konzept.

Umsetzung

Bei Bedarf helfen wir bei der Umsetzung – gemeinsam mit Rechtsanwalt bzw. Notar, der Testament oder Übergabevertrag rechtlich vorbereitet. Der Vorteil bei uns: Die juristische Seite sitzt bereits mit am Tisch.

Nachlassplanung
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Einige Beispiele aus unserem Werkzeugkasten

  • Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Wiederholte Nutzung der persönlichen Freibeträge – alle 10 Jahre neu
  • Kettenschenkungen über mehrere Familienmitglieder
  • Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker
  • Steuerfreistellung des Zugewinns bei Ehegatten (Güterstandsschaukel)
  • Steuerfreie Übertragung des Familienheims
  • Freibeträge nutzen durch Vermächtnisse im Testament
  • Generationensprung – z. B. Übertragung auf Enkelkinder

Was bringt es Ihnen?

Sie bekommen eine fundierte Einschätzung der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen Ihrer derzeitigen Nachfolgeregelungen – und ein konkretes Konzept mit Gestaltungsempfehlungen zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Ihre Investition

Wir beraten auf Stundenbasis. Eine erste Einschätzung mit Handlungsempfehlungen ist in der Regel bei einem Zeitaufwand von ca. 4–6 Stunden möglich – Ihre Investition liegt damit üblicherweise im 3-stelligen Eurobereich (zzgl. USt). Der weitere Aufwand hängt vom Umfang Ihres Vermögens und Ihren persönlichen Wünschen ab.

Im Erbfall

Erbschaftsteuererklärung – wir übernehmen komplett

Erbschaftsteuererklärung erstellen

Bewertung des Nachlasses, Freibeträge, Steuerklassen, Nachlassverbindlichkeiten: Wir erstellen die Erklärung vollständig und fristgerecht.

Kommunikation mit dem Finanzamt

Rückfragen, Bewertungsstreitigkeiten, Stundungsanträge: Wir kommunizieren mit dem Finanzamt für Sie – bis zum bestandskräftigen Bescheid.

FAQ Erben & Schenken

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Erbes, dem Verwandtschaftsverhältnis und der Steuerklasse ab. Nach Abzug der Freibeträge gelten unterschiedliche Steuersätze.

Wann muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Wert des geerbten Vermögens den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Höhe hängt insbesondere vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erwerbs ab.

Welche Pflichten bestehen nach einem Erbfall?

Erben müssen den Erwerb von Todes wegen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem Finanzamt anzeigen. Das Finanzamt kann anschließend eine Erbschaftsteuererklärung anfordern.

Wer ist zur Anzeige verpflichtet?

Grundsätzlich ist jeder Erbe verpflichtet, den Erbfall anzuzeigen. Bei mehreren Erben gilt die Pflicht für jeden einzelnen, sofern die Anzeige nicht bereits durch einen anderen Beteiligten erfolgt ist.

Was gilt bei mehreren Erben im Erbfall?

Die Besteuerung erfolgt entsprechend der jeweiligen Erbquote, sodass jeder Erbe seinen Anteil am Nachlass versteuert. Der Nachlass wird zunächst insgesamt erfasst und anschließend den einzelnen Erben anteilig zugerechnet. Die Entscheidung über eine mögliche Steuerpflicht obliegt dabei dem Finanzamt.

Welche Vermögenswerte müssen angegeben werden?

Anzugeben sind sämtliche ererbten Vermögenswerte, insbesondere Geldvermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen sowie sonstige steuerlich relevante Vermögenswerte. Auch bereits gewährte Vorschenkungen können für die Steuerberechnung relevant sein und müssen berücksichtigt werden.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?

Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Ehegatten können bis zu 500.000 €, Kinder bis zu 400.000 € und Enkelkinder bis zu 200.000 € steuerfrei erben. Für andere Personen gelten niedrigere Freibeträge.

Kann ich Freibeträge bei Erbschaften mehrfach nutzen?

Ja. Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dadurch können Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten schrittweise übertragen werden.

Kann ein geerbtes Haus steuerfrei werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein selbst genutztes Familienheim steuerfrei auf Ehepartner oder Kinder übergehen. Entscheidend sind insbesondere Nutzung und gesetzliche Voraussetzungen.

Kann ich eine Erbschaft ausschlagen, um Steuern zu sparen?

Eine Ausschlagung kann rechtliche und steuerliche Folgen haben. Ob sie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Welche rechtlichen Folgen drohen, wenn eine Erbschaft nicht oder nicht ganz an das Finanzamt gemeldet wird?

Bei der Erbschaftsteuer droht die Gefahr der Steuerhinterziehung durch Unterlassen.

Kann ich Erbschaftsteuer durch frühzeitige Planung vermeiden?

Durch rechtzeitige Vermögensübertragungen, Nutzung von Freibeträgen und geeignete Gestaltung können steuerliche Belastungen häufig reduziert werden.

Kann eine vergessene Erbschaft nachträglich gemeldet werden?

Ja. Eine nachträgliche Meldung ist grundsätzlich möglich. Ob weitere Maßnahmen, wie eine strafbefreiende Selbstanzeige, erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn Vermögen nach dem Tod einer Person übertragen wird. Die Schenkungsteuer betrifft dagegen Übertragungen zu Lebzeiten. Beide Steuerarten unterliegen grundsätzlich gleichen Regelungen und Freibeträgen.

Ist eine Schenkung zu Lebzeiten besser als eine Erbschaft?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine frühzeitige Übertragung kann steuerliche Vorteile bieten, sollte aber immer unter Berücksichtigung der persönlichen und rechtlichen Folgen geplant werden.

Wann muss ich eine Schenkung beim Finanzamt anzeigen?

Schenkungen müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt angezeigt werden, sofern keine notarielle Beurkundung oder andere automatische Mitteilung erfolgt.

Welche Vermögenswerte können verschenkt werden?

Grundsätzlich können Geld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte verschenkt werden. Die steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Vermögen ab.

Kann ich eine Schenkung wieder zurückfordern?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Rückforderung möglich sein, beispielsweise bei grobem Undank oder besonderen vertraglichen Regelungen.

Kann das Finanzamt eine Schenkung rückwirkend prüfen?

Ja. Je nach Sachverhalt können auch zurückliegende Schenkungen überprüft werden. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung gelten längere Verjährungsfristen.

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