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Kanzlei GOLDWACHT – Recht und Steuern

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Schätzung des Finanzamts? Jetzt richtig reagieren.

Wer keine Steuererklärungen abgibt, wird geschätzt – oft mehrere Jahre auf einmal und meist zu Ihren Ungunsten. Sie müssen die geschätzte Steuer zahlen und trotzdem die Erklärungen nachreichen. Dabei ist einiges zu beachten, damit kein Steuerstrafverfahren entsteht.

§ 162 AO Mehrere Jahre auf einmal Strafbefreiend nachholen
Soforthilfe vom Anwalt

Schätzungsbescheide und ein Steuerstrafverfahren drohen gleichzeitig? Sprechen Sie mit uns, bevor Sie einzelne Erklärungen abgeben.

Das Problem

Warum eine Schätzung doppelt gefährlich ist

Gibt ein Steuerpflichtiger keine Erklärungen ab, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO) – häufig für mehrere Jahre und bewusst am oberen Rand. Sie sind dann einerseits verpflichtet, die geschätzte Steuer sofort zu zahlen, andererseits müssen Sie die Erklärungen weiterhin abgeben.

Der entscheidende Punkt: Werden die Erklärungen nun einzeln „nachgeschoben", kann das als Eingeständnis einer Steuerhinterziehung gewertet werden – und ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet.

Der richtige Weg

Werden alle ausstehenden Erklärungen vollständig und gleichzeitig eingereicht, kann dies wie eine strafbefreiende Selbstanzeige wirken. Wir koordinieren Schätzungsbescheide, Einsprüche und Nacherklärung in einem Zug.

So gehen wir vor

In drei Schritten aus der Schätzung

Bescheide sichern

Wir prüfen die Schätzungsbescheide und legen – wo nötig – fristgerecht Einspruch ein, damit die Bescheide nicht bestandskräftig werden.

Vollständig nacherklären

Wir bereiten alle offenen Jahre gemeinsam auf, damit die Abgabe strafbefreiend wirkt – nicht scheibchenweise.

Mit dem Finanzamt klären

Wir kommunizieren für Sie, korrigieren die überhöhte Schätzung und bringen die tatsächliche Steuer zum Ansatz.

FAQ Schätzungen

Häufige Fragen

Was sollte ich nach einem Schätzungsbescheid tun?

Lassen Sie den Bescheid zeitnah prüfen. In der Regel sollte ein Einspruch eingelegt werden. Ferner sollten wir gemeinsam zeitnah Steuererklärungen für die entsprechenden Veranlagungszeiträume übermitteln.

Wann darf das Finanzamt schätzen?

Das Finanzamt darf Ihre Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn Steuererklärungen fehlen oder die Buchführung unvollständig oder fehlerhaft ist.

Kann das Finanzamt auch mehrere Jahre gleichzeitig schätzen?

Ja. Wurden über mehrere Jahre keine Steuererklärungen abgegeben, kann das Finanzamt für alle betroffenen Jahre Schätzungsbescheide erlassen.

Kann das Finanzamt mein Konto für eine Schätzung nutzen?

Ja. Liegen dem Finanzamt entsprechende Informationen vor, können auch Kontobewegungen in die Schätzung einfließen.

Wie hoch darf eine Schätzung ausfallen?

Die Schätzung muss nachvollziehbar und realistisch sein. Sie darf jedoch zulasten des Steuerpflichtigen ausfallen, wenn notwendige Unterlagen fehlen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Schätzungsbescheid vorzugehen?

In der Regel beträgt die Einspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Kann das Finanzamt meine Schätzung später noch ändern?

Ja. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Schätzungsbescheid später noch geändert werden.

Wie schätzt das Finanzamt?

Das Finanzamt nutzt unter anderem Vorjahreswerte, Branchenkennzahlen oder andere verfügbare Informationen, um die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln.

Muss ich bei einer Schätzung mit einer Betriebsprüfung rechnen?

Nicht zwingend. Eine Schätzung kann jedoch Anlass für weitere steuerliche Prüfungen oder Ermittlungen sein, insbesondere bei größeren Unstimmigkeiten.

Was kostet es, gegen einen Schätzungsbescheid vorzugehen?

Die Kosten hängen vom Umfang des Falls ab. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, hohe finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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