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Offene Honorare – konsequent durchgesetzt.
Als Kanzlei mit steuerlichem Schwerpunkt wissen wir, wie sensibel Honorarforderungen gegenüber Mandanten sind. Wir setzen Ihre offenen Forderungen durch – bestimmt in der Sache, professionell im Ton.
Vom Mahnschreiben bis zur Vollstreckung
Außergerichtliches Mahnwesen
Wir prüfen die Forderung und mahnen anwaltlich an – oft genügt das anwaltliche Schreiben zur Zahlung.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zahlt der Schuldner nicht, erwirken wir einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid und damit einen Titel.
Zwangsvollstreckung
Mit dem Titel setzen wir die Forderung durch – von der Konto- bis zur Sachpfändung.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine offene Forderung geltend zu machen?
Forderungen unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen. Um Rechtsverluste zu vermeiden, sollten offene Forderungen möglichst frühzeitig geprüft und durchgesetzt werden.
Was passiert, wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt?
Bleibt die Zahlung aus, können wir gerichtliche Schritte einleiten – etwa ein Mahnverfahren oder eine Zahlungsklage – und die Forderung anschließend gegebenenfalls zwangsweise vollstrecken.
Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?
Legt der Schuldner Widerspruch ein, kann die Forderung im Klageverfahren weiterverfolgt werden. Wir begleiten Sie auch in diesem Fall.
Können auch Forderungen gegen Unternehmen beigetrieben werden?
Ja. Wir setzen Forderungen sowohl gegen Privatpersonen als auch gegen Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich durch.
Wie lange dauert ein Inkassoverfahren?
Das hängt vom Einzelfall ab. Zahlt der Schuldner außergerichtlich, kann die Forderung oft schnell beglichen werden. Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, kann das Verfahren entsprechend länger dauern.
Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?
Wir prüfen, welche Möglichkeiten bestehen – etwa die Zwangsvollstreckung oder die Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren. Auch hier beraten wir Sie zu den wirtschaftlich sinnvollsten Schritten.

